Der amtliche Sportbootführerschein – See ist vorgeschrieben in deutschen Hoheitsgewässern, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und in der Emsmündung. Viele Anrainerstaaten in Mittelmeer und Ostsee schreiben den SBF-See als Mindest-Anforderung ebenfalls vor. Der SBF-See gilt für alle Sportboote mit Antriebsmaschine (Motor- / Segelboote) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw 7,5 KW (10,20PS) bei Elektromotoren.
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein freiwilliger amtlicher Führerschein zum Führen von Motor- und Segelyachten im nichtkommerziellen Bereich. Seine Gültigkeit erstreckt sich auf die Küstengewässer aller Meere bis zu 12 sm Abstand von der Küstenlinie.
Das Funkbetriebszeugnis (SRC/UBI) berechtigt zur Teilnahme am Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) inkl. DSC auf See bzw am Binnenschifffahrtsfunk.
Detailierte Informationen zu den Ausbildungsinhalten und dem zeitlichen Ablauf der Kurse sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
Für die Ausbildung 2024 / 2025 findet am Sa 07.09.24 um 16:00 Uhr ein Infoabend statt.