Hier erfahren Sie, welche Scheine wir welches Revier vorgeschrieben sind und welche Scheine empfohlen werden.
Scheine für Binnengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle)
Der Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen) ist die amtliche Fahrerlaubnis, die auf den Bundeswasserstraßen und auch auch auf zahlreichen Landeswasserstraßen und Landesgewässern als Befähigungsnachweis erforderlich ist. Der SBF-Binnen kann als reiner „Segelschein“ (SBF-Binnen unter Segel), „Motorschein“ (SBF-Binnen mit Antriebsmaschine ab 5PS) oder kombiniert als SBF-Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Schein für Seeschifffahrtsstraßen und Küste bis 3 sm
Der Sportbootführerschein-See (SBF-See) ist die amtliche Fahrerlaubnis, die auf den Seeschifffahrtsstraßen und bis zu drei Seemeilen Abstand von der Küste für motorisierte Sportboote mit einer Nutzleistung ab 11.03 kW (15 PS) erforderlich ist. Der SBF-See wird auch international von Vercharterern anerkannt und gefordert.
Schein für Küstengewässer ab 3 sm
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist die empfohlene amtlich anerkannte Fahrerlaubnis für alle Küstengewässer bis zwölf Seemeilen Abstand zur Küste. Er wird auch international von Vercharterern anerkannt und gilt als Befähigungsnachweis gegenüber Versicherern. Empfohlen wird er allen Wassersportlern, die die Drei-Seemeilen-Zone verlassen wollen. Voraussetzung ist der Besitz des Sportbootführerscheins-See.
DSV-Jüngstensegelschein
Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.
DSV-Sportsegelschein
Der Sportsegelschein wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Der Sportsegelschein bescheinigt dem Inhaber die für die Ausübung der Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse.
Fachkundenachweis Seenotsignale
Der Nachweis umfasst Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Sie ist international und unbefristet gültig. Inhalte sind Kenntnisse über Funkverkehr, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, das automatische Senderidentifikationssystem (ATIS), sowie über Bestimmungen und Technik einer Funkanlage.
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Sie ist International und unbefristet gültig. Inhalte sind Kenntnisse über mobile Seefunkdienste, GMDSS, öffentliche Seefunkdienste sowie der Austausch von Informationen auf See in englischer Sprache.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate (LRC)
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Sie ist International und unbefristet gültig. Inhalte sind Kenntnisse über das SRC, den mobilen Seefunkdienste über Satelliten, GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der Austausch von Informationen auf See in englischer Sprache.
Ausführliche Detailinformationen zu den Scheinen finden Sie beim
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) des WSV