Antworten auf immer wieder gestellte Fragen
Allgemein
Was heißt RKC oder RKCW?
Ruder- und Kanu- Club Wörth. Das ist der eingetragene Vereinsname, allerdings wird üblicherweise nur die Kurzform verwendet.
Gibt es Clubboote, die man leihen kann?
Nein, der RKC unterhält keine Clubboote zum Verleihen. Wenn es darum geht, das Segeln auszuprobieren, kann in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Jugendwart ein Ausbildungsboot benutzt werden.
Kann ich im RKC auch Segeln lernen?
Ja. Unsere clubeigene und vom DSV (Deutscher Seglerverband) anerkannte Segelschule bietet regelmäßig Ausbildungskurse an .
Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft im RKC!
Gerne! Einfach vorbeikommen und unseren Verein und das Revier anschauen. Am Wochenende und an Feiertagen finden sich in der Regel immer Personen, die vor Ort gerne weiterhelfen. Bei konkreten Fragen bitte den Vorstand kontaktieren.
Wie kann ich als Gast die Infrastruktur des RKC temporär nutzen?
Das geht nicht so einfach. Das Befahren des Hafenreviers ist ausschließlich Vereinsmitgliedern gestattet. Kurz- oder Gastmitgliedschaften sind jedoch möglich.
Wie bekomme ich mein Boot ins Wasser?
Auf dem Gelände des RKC steht ein Bootskran bis 5t incl. Mastenkran für Mitglieder zur Verfügung.
Können mit dem Bootskran auch vereinsfremde Boote gekrant werden?
Nein. Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.
Wer darf den Bootskran bedienen?
Aus versicherungstechnischen Gründen sind nur autorisierte Personen berechtigt, den Kran zu bedienen. Das sind Mitglieder, die an einer Unterweisung zur Kranbedienung teilgenommen haben.
Gibt es feste Krantermine?
Nein. Jedes befugte Mitglied kann sein Boot kranen wann es will. Allerdings nicht ab einem Wasserstand ab Hochwassermarke 2 (7,5 m am Pegel Maxau)
Wo kann ich meine Jolle slippen?
Auf dem Gelände unseres Vereins gibt es eine Slip-Bahn, die von Mitgliedern zum Slippen ihrer Boote benutzt werden kann.
Liegeplätze
Welche Liegeplätze gibt es?
Wir bieten Land- und Wasserliegeplätze. Wir haben 2 Bootsstege mit ca. 60 Plätze und haben an Land Platz für ca. 80 Boote. Den Mitglieder werden jeweils feste Plätze zugeteilt.
Gibt es eine Größenbeschränkung für Boote?
Ja. Die Breite des Bootes darf 2,85 m nicht überschreiten. Ausserdem darf das Produkt aus Länge mal Breite die Zahl 23 nicht überschreiten.
Kann ich als Gast mein Boot kurzzeitig beim RKC liegen lassen?
Ja, aber nur im Rahmen einer Gast- oder Kurzmitgliedschaft.
Gibt es Liegeplätze für Motorboote?
Nein, wir vergeben ausschließlich Liegeplätze für Segelboote.
Segeln im Hafen Wörth
Wer darf das Hafenrevier befahren?
Ausschließlich Mitglieder des RKC haben die Erlaubnis den Hafen zu befahren. Die Zufahrt vom Rhein ist z.B. Motorbooten nicht gestattet.
Welche Gefahren gibt es im Revier?
Je nach Wasserstand gibt es Sandbänke. Im Clubhaus hängt ein Plan mit den gefährlichen Stellen.
Gibt es Berufsschifffahrt?
Ja. Sie hat uneingeschränkt Vorfahrt.
Wie hoch ist der Pegelstand?
Das ist am Pegel Maxau abzulesen
Darf bei jedem Pegelstand gesegelt werden?
Bis Hochwassermarke 2 (7,5 m am Pegel Maxau) darf gesegelt werden. Bei höheren Wasserständen ist jeglicher Schiffsverkehr verboten.
Wann beginnt und endet die Saison?
Es gibt bei uns keine festen Saisonzeiten. Alle Einrichtungen stehen ganzjährig zur Verfügung.
Welchen Führerschein benötige ich?
Als Segler wird kein Führerschein benötigt. Unter Motor ist auf dem Rhein und im Hafengebiet ein Sportbootführerschein-Binnen erforderlich, wenn das motorisierte Sportboot mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung hat.
Den Sportbootführerschein-Binnen empfehlen wir jedoch auf Grund der erforderlichen Grundkenntnisse (z.B. Vorfahrt- und Ausweichregeln) allen Bootsführern.
Muss ein Boot gekennzeichnet sein?
Ja, mit einem amtlichen Zeichen oder mit Bootsname und Vereinsname.
Darf ich einen Motor betreiben?
Ja, es gibt keine Einschränkungen.
Benötige ich eine spezielle Versicherung?
Ja. Für Mitglieder und Gastlieger ist eine Bootshaftpflichtversicherung Pflicht. Für kleinere Boote, in der Regel bis 15 m² Segelfläche, kann in manchen privaten Haftpflichtversicherungen bereits eine Deckung vorhanden sein, die dann allerdings nur für den Versicherungsnehmer gilt. Das sollte jedoch unbedingt geprüft und schriftlich zugesichert werden.
Kann man auf dem Rhein segeln?
Im Prinzip ja, aber auf Grund der sehr hohen Strömung in unserem Bereich ist dringend davon abzuraten. Schlimmstenfalls geht es nur stromabwärts…