Pegel Maxau / Rhein
Zu beachten:
Bis Hochwassermarke I (6,20 m am Pegel Maxau) darf gesegelt werden.
Zwischen Hochwassermarke I (6,20 m am Pegel Maxau) und Hochwassermarke II (7,50 m am Pegel Maxau) ist das Befahren nur mit einer Sprechfunkanlage erlaubt (Rheinschifffahrtspolizeiverordnung § 10.01 1.e).
Bei höheren Wasserständen ist jeglicher Schiffsverkehr verboten.
Aktueller Wasserstand

Quelle: Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
Aktueller Wasserstand mit Vorhersage von: Pegelonline von GDWS
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