Pegel Maxau

Pegel Maxau / Rhein

Zu beachten:
Bis Hochwassermarke I (6,20 m am Pegel Maxau) darf gesegelt werden.
Zwischen Hochwassermarke I (6,20 m am Pegel Maxau) und Hochwassermarke II (7,50 m am Pegel Maxau) ist das Befahren nur mit einer Sprechfunkanlage erlaubt (Rheinschifffahrtspolizeiverordnung § 10.01 1.e).
Bei höheren Wasserständen ist jeglicher Schiffsverkehr verboten.


Aktueller Wasserstand


Quelle: Pegelonline (von GDWS)


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